Breitbandinitiative - Markterkundungsergebnis

 

Markterkundungsergebnis

 

Wechingen, den 25.4.2017

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Wechingen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Gemeinde Wechingen hat vom 21.10.2016 bis 2.1.2017 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

 

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Die Gemeinde Wechingen hatte im Rahmen der durchgeführten Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Das Ergebnis dieser Anfrage stellt sich wie folgt dar[1]:

 

Gebietsbezeichnung Eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen
 (inkl. Bandbreitenangabe):
für Gesamtgebiet
eingegangen
für Teilbereiche
eingegangen
nicht eingegangen
EG 1 Fessenheim
EG 1 Teile Wechingen
EG 1 Holzkirchen

 

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Im Rahmen der Markterkundung hat die Gemeinde Wechingen die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber darüber hinaus aufgefordert, die dargestellte Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. Das Ergebnis dieser Anfrage stellt sich wie folgt dar:

Gebietsbezeichnung Gemeldete Unvollständigkeiten/Fehler:
für Gesamtgebiet
eingegangen
für Teilbereiche
eingegangen
nicht eingegangen
EG 1

 

3.  Kartografische Darstellung

☐ Die Gemeinde hat die von Netzbetreibern im Rahmen der Markterkundung getätigte Rückmeldung in der kartografischen Darstellung des vorläufigen Erschließungsgebiets (inkl. Ist-Versorgung) berücksichtigt. Die kartografische Darstellung ist über folgenden Link einsehbar:       .

☑ Die Gemeinde Wechingen wird die von Netzbetreibern im Rahmen der Markterkundung getätigte Rückmeldung bei der weiteren Definition des vorläufigen Erschließungsgebiets berücksichtigen. Die kartografische Darstellung des vorläufigen Erschließungsgebiets inkl. Darstellung der Ist-Versorgung, in welcher die Rückmeldung der Netzbetreiber berücksichtigt wurden, wird mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens veröffentlicht (vgl. Nr. 3a Musterdokument zur Bekanntmachung Auswahlverfahren).

 

4.  Meldung eigener aktueller Infrastruktur an die Gemeinde

Äußerungen der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber, ob im vorläufigen Erschließungsgebiet (Stand: vor Markterkundung) nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde:

☑ keine Äußerung von Netzbetreibern bzw. Infrastrukturinhabern eingegangen

☐ Äußerung(en) eingegangen, dass nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde

 

Der Gemeinde Wechingen mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

 

 


[1] Berücksichtigt wurden grundsätzlich nur diejenigen Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter, die der Gemeinde innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist Markterkundung mitgeteilt wurden. Ausbauplanungen, die der Gemeinde nicht innerhalb der Äußerungsfrist mitgeteilt wurden, können für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.